TippProvision
Sie wissen, dass eine Person ihre Eigentumswohnung, ihr Haus oder ein Grundstück verkaufen möchte oder Jemand eine barrierefreie Eigentumswohnung verlässt?
Sie kennen eine freie Wohnung in einer Seniorenresidenz einem betreuten Wohnheim oder Pflegeheim? Diese Information könnte sich für Sie auszahlen:
Profitieren auch Sie mit der Tippgeber-Provision von unserem Verkaufserfolg!
Als Dankeschön erhalten Sie eine Provision in Höhe mindestens 2.000 €. Das können mehr als 10% unserer Provision sein. Es lohnt sich also!
In 3 einfachen Schritten gelangen Sie zur Tippgeber-Provision:

Sie geben uns einen telefonischen oder schriftlichen Hinweis. Je genauer Sie über den Verkaufszeitpunkt und evtl. Informationen zur Immobilie verfügen, desto besser.

Wir prüfen Ihren freundlichen Tipp und nehmen Kontakt zum Eigentümer auf. Wenn Sie wünschen erfolgt die Kontaktaufnahme diskret und ohne Nennung Ihres Namens.

Nach Abschluss des Kaufvertrages und nach Erhalt unserer Provision überweisen wir Ihnen die vereinbarte TippProvision auf Ihr Konto. Wir wünschen Ihnen viel Freude damit!
Die Voraussetzungen
- Das Objekt ist uns bisher unbekannt.
- Das Objekt wird noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten und wurde das bisher noch nicht.
- Unser Fokus liegt in Augsburg-Stadt, Augsburg-Landkreis, Aichach-Friedberg.
- Ihr Tipp führt zu einem erfolgreichen Kaufabschluss (Notartermin).
- Sie als Tippgeber haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
- Sie sind mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
- Sie haben von dem Tipp selbst erfahren und haben nicht durch rechtswidrige Handlungen – wie bsp. Täuschung usw. – Kenntnis darüber erlangt.
Weitere Hinweise
Wenn die Tippgeber-Provision einen Betrag von 256 € im Jahr übersteigt, sind sie als Privatperson dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Weiterhin besprechen Sie bitte mir Ihrem Steuerberater eine eventuelle Verpflichtung zur Abführung von Umsatzsteuer, wenn Sie regelmäßig als Tippgeber aktiv sind.
Eine Bedingung für unseren Tippgeber-Vertrag ist, dass Sie als Privatperson handeln und nicht im Interesse von oder als Stellvertreter einer Firma oder Behörde. Sie sind keine Privatperson? Dann spenden wir 20 Prozent Ihrer Tipp-Gesamtnettoprovision an eine von Ihnen ausgewählte, gemeinnützige Einrichtung.